Rechtliche Hinweise
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Allgemeine Firmeninformationen
gemäß §5 Abs. 1E-Commerce-Gesetz (ECG)
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
(Wien und Niederösterreich)

Filiale & Verwaltung Waldviertel
Dr. Rudda GmbH
3860 Heidenreichstein, Mühlgasse 1-3
Tel. +43 50 755 200 – Fax +43 2862/523 64
UID-Nr. ATU18043506 – Firmenbuch-Nr. 33166z – FB-Gericht Krems

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Filiale – Wien Nord
Rudda Parkett GmbH
1210 Wien-Donaufeld, Angyalföldstraße 101
Tel. +43 50 755 600
UID-Nr. ATU40470806 – Firmenbuch-Nr. 131024h – FB-Gericht Krems an der Donau

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Filiale – Marchtrenk
Rudda Parkett GmbH
4614 Marchtrenk, Viktoria-Weinzierl-Straße 7
Tel. +43 50 755 700
UID-Nr. ATU40470806 – Firmenbuch-Nr. 131024h – FB-Gericht Krems an der Donau

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Vorstand / Gesellschafter: Ing. Friedrich Rudda

Berufsverband: Handel / Baunebengewerbe

Mitgliedsstaat: Österreich / Austria

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Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für die Dr. Rudda GmbH sowie die Rudda Parkett GmbH welche beide folglich als Firma Rudda bezeichnet werden.

1. Auftragserteilung:
Sämtliche Käufe von Waren werden durch Unterzeichnung des Auftragsschreibens erteilt. Damit werden unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Als Auftragsbestätigung wird dem Käufer eine Kopie des Auftrages ausgehändigt. Maßänderungen sind für sonderangefertigte Ware ab Auftragserteilung nicht mehr möglich. Sobald ein Verkaufsberater seine ihm erteilte Vollmacht überschreitet oder ihm ein Preisirrtum unterläuft, behält sich die Firma Rudda vor, vom Vertrag zurückzutreten. Telefonische Bestellungen werden vom Verkäufer schriftlich erfasst und haben erst Gültigkeit, wenn die vom Besteller (Käufer) unterfertigte Auftragsbestätigung im Unternehmen eingelangt ist. Bei Rücktritt vom Kauf gilt eine Stornogebühr von 30 % bei Lagerware als vereinbart. Auftragsstorno ist nur bis zu 7 Tage nach Auftragserteilung möglich, bei Sonderanfertigungen ist ein Auftragsstorno nicht zulässig.

2. Lieferbedingungen:
Alle vom Verkäufer angegebenen Liefertermine sind Richtzeiten. Der Verkäufer ist bestrebt, die beim Kauf vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Es wird aber um Verständnis gebeten, wenn ein Lieferverzug eintritt, der außerhalb des Bereiches der Firma Rudda liegt. Dies sind z.B. Nichteinhaltung der Liefertermine von Vorlieferanten, Ereignisse höherer Gewalt oder Verkehrsstörungen, aber auch nicht geleistete oder verspätet eingezahlte Anzahlung des Kunden bzw. nicht oder verspätet nachgereichte Maße und dergleichen. Die Lieferzeit für sonderangefertigte Ware beginnt erst nach Klärung aller fehlenden Maße und ab dem Tag der geleisteten Anzahlung. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 12 Wochen ab der vereinbarten Lieferzeit, sowie rechtzeitig geleisteter Anzahlung und Bekanntgabe aller Maße zulässig. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Anlieferungen zur Baustelle werden entweder durch den eigenen Fuhrpark oder eine Spedition ausgeführt und sind nur möglich, wenn eine für LKW (Höhe ca. 4,5 m, Breite ca. 3 m) einwandfrei befahrbare Zufahrtsmöglichkeit besteht. Der Käufer wird über den Tag der Zustellung telefonisch oder schriftlich rechtzeitig verständigt. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen auch in Teillieferungen auszuführen und gesondert zu verrechnen. Die zugestellte Ware wird vom Auslieferungspersonal des Verkäufers bis zur nächsten, ebenerdig überdachten Stelle (Haustür, Garage, etc.) des Käufers befördert. Dies gilt nur bei Zustellung durch den firmeneigenen Fuhrpark. Bei Anlieferung durch eine Spedition, gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Spedition. Der Käufer bestätigt durch Unterfertigung des Übernahme-/Lieferscheines die ordnungsgemäße Übernahme der Ware. Alle Waren sind bei Übernahme auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Sichtbare Mängel sind sofort dem Zusteller mitzuteilen und auf dem Übernahme-/Lieferschein festzuhalten. Später hervorgetretene Mängel sind schriftlich – unter Angabe der beanstandeten Eigenschaften – zu rügen. Reklamationen einer bereits verlegten bzw. montierten Ware können nicht mehr anerkannt werden.

3. Nebenpflichten:
Bei Auftragserteilung wird der Käufer auf die sachgemäße Verwendung und die richtige Pflege des gekauften Produktes hingewiesen. Beachten Sie auch die in den Paketen beigelegten „Allgemeinen Hinweise und Verlegeanleitungen“, die unbedingt einzuhalten sind. Die richtige Pflege des Parketts, je nach Oberfläche (lackiert oder geölt), entnehmen Sie der übergebenen Pflegeanleitung. Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder dritte Personen entstehen, haben diese Personen selbst zu tragen. Nur Lagerware in original verpackten Paketen darf innerhalb eines Monats ab Lieferdatum vom Käufer zurückgegeben werden. Hierfür werden 15% Manipulationsgebühr verrechnet. Extra angefertigte bzw. nicht mehr lagernde Ware kann nicht mehr zurückgenommen oder umgetauscht werden. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Zentrallager Heidenreichstein. Zustellung, Einbau-, Verlegungs- und Montagekosten werden immer separat verrechnet. Bei Montage/Verlegung durch Montagefirmen, die von der Firma Rudda nur vermittelt werden, sind die kompletten Montagekosten vom Kunden direkt mit dieser Montagefirma zu verrechnen. Darüber hinaus haftet die Firma Rudda nur für die Qualität des gelieferten Materials aber nicht für dessen Montage/Verlegung. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare naturbedingte
Abweichungen (Farb- oder Maserungsunterschiede, Maße, etc.) berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Mängel, die infolge nicht sachgemäßer Lagerung und Pflege oder nicht fachgerechter Verarbeitung entstehen, haftet der Verkäufer nicht. Es gelten die Österreichischen Gewährleistungsbestimmungen. Bei berechtigten Beanstandungen wird der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beheben. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag bestehender Forderungen alleiniges Eigentum der Firma Rudda. Für alle Planungsunterlagen, Designs, Entwürfe, Bilder und Werbematerialien besitzt die Firma Rudda das Eigentums- und Urheberrecht. Die Weitergabe an dritte Personen,
insbesondere der Konkurrenz ist aufgrund des bestehenden Urheberrechts verboten. Weiters behält sich der Verkäufer auch die Geltendmachung von sonstigen daraus entstehenden Schadenersatzansprüchen vor.

4. Zahlung:
a) Je nach Vereinbarung (Vermerk auf dem Auftrag) ist eine Anzahlung, von mindestens 30% für Lagerware und 50% für sondergefertige Ware, des getätigten Kaufes zu leisten.
b) Bei Selbstabholung durch den Kunden bzw. durch einen Beauftragten des Kunden ist die Auftragssumme vor bzw. bei Abholung zu bezahlen.
b) Bei Auslieferung durch den eigenen Fuhrpark ist der Rechnungsbetrag spätestens bei der Lieferung an die mit Ausweis ausgestatteten, inkassoberechtigten Mitarbeiter der Firma Rudda zu bezahlen.
c) Der Käufer erklärt sich einverstanden, fakturierte Teillieferungen sogleich an die inkassoberechtigten Mitarbeiter des Verkäufers zu bezahlen. Anzahlungen werden bei Teillieferungen nicht in Abzug gebracht.
d) Erfolgt die Zustellung durch eine von der Firma Rudda beauftragten Spedition, so ist die Auftragssumme vor Abholung durch die Spedition zu überweisen.

5. Abnahme und Zahlungsverzug:
Die Nichteinhaltung der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen durch den Käufer berechtigen den Verkäufer zusätzliche Manipulations-, und Lagerkosten, in Höhe von von 3 % der Auftragssumme pro Monat, beginnend zwei Wochen nach der vom Kunden gewünschten Lieferzeit, sowie
Schadenersatz zu berechnen.

6. Gerichtsstand:
Es gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Verbraucher. Für Unternehmer gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes – 3950 Gmünd/NÖ für die Dr. Rudda GmbH sowie die Rudda Parkett GmbH – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes gemäß § 104 JN als vereinbart.

7. Fernabsatz:
Auf Verträge die den gesetzlichen Bestimmungen des Ferabsatzes unterliegen finden die dafür geltenden Regelungen Anwendung. Nähere Informationen zu Ihren daraus resultierenden Rechten sowie unser Muster-Widerrufs-Formular finden die online unter: www.rudda.at/widerruf

8. Änderungen:
Alle Änderungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen müssen schriftlich festgehalten und vom Käufer bzw. Verkäufer unterschrieben werden. Bei Teilnichtigkeit einzelner dieser Geschäftsbedingungen wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Stand März 2020

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